Verzeichnis der Guardiane (Präses) in der Diekircher Niederlassung:
1. Eberhardt von Trux, 1613; ein Verwandter der Edeln von Stein (Bettendorf) und von Breyderbach (Birtringen).
2. Dionisius Schawart. 1679; in diesem Jahre wurden die Mauern der Klosterkirche vollendet und 2 Jahre später konnten 2 Glocken angeschafft werden.
3. Bonaventura Gaveroy, 1679;
4. Heinrich Favaige 1682; fungierte schon im Jahre 1668 als
Präses im ersten Hause an der Stadtmauer.
5. Eberhardt de Trux, 1685;
6. Carl Modest. 1687;
7. Heinrich Favaige, 1691 ;
8. Eberhardt de Trux, 1692;
9. Martin Rodenburg, 1696;
10. Anton Kleffer, 1698;
11. Sebastian Biever, Sohn des Amtmannnes von Brandenburg; unter ihm wurde im Jahre 1701 die Konsekration der Kirche vorgenommen. Erst zwei Jahre später fing man an, das Offizium im Chore abzusingen. Gleich nach Mitternacht rief das Glöcklein zur Mette; schon um 4 Uhr ertönte es wieder, um die Klosterleute zum Absingen der kleinen Tageszeiten zu versammeln. Des Sonntags war dreimal feierlicher Gottesdienst und zugleich strömte eine Menge Volk von Stadt und Land herbei, um hier die Sakramente zu empfangen. Daneben gingen die Patres das ganze Jahr hindurch predigen, nah und fern, wohin sie nur ein Pastor rief.
12. Aegidius, Michael von Schimberg, 1704;
13. Sebastian Biever 1706; in diesem Jahr wurde eine Orgel aufgestellt. die viel zur Verschönerung des Gottesdienstes beitragen sollte.
14. Oliver Paulus, 1709.
15. Bonaventura Ludwig von Longsdorf, 1112; er liess Garten und Kloster mit einer Mauer umgeben.
16. Andreas Ries, 1715;
17. Daniel Kuborn, 1716; die Gräfin von Elter gab die Mittel zur Anschaffung einer Kanzel. Die Medernacher Kirche ist im Besitze dieser Kanzel.
18. Andreas Dumoulin, 1719;
19. Georg Daleiden von Huperdingen, 1722;
20. Theodosus Kuborn aus Martlingen, 1724;
21. Daniel Kuborn aus Martlingen, 1721;
22. Philipp Gartans aus Beßlingen, 1728; er Iiess die Bibliothek erbauen; auch sorgte er Für Errichtung eines Pferde- und Ochsenstalles dem Kloster gegenüber.
23. Jakob Keuls von Ulflingen, 1731;
24. Philipp Gartans, 1734 ; dieser Iiess mit der Einwilligung der Bürger von Diekirch einen Brunnen vom Herrenberg ins Kloster leiten. Ludwig u. Michel Reneau, zwei Brüder aus Deutschland, machten im Juni die ersten Anstalten zu dieser Wasserleitung, und schon am 23. Oktober desselben Jahres war das Werk vollendet. Von der Quelle an (in der jetzigen Pferche des Herrn Nie. Simon) bis zum Mühlenteich, in einer Länge von 1500 Fuß, floss das Wasser durch sorgfältig eingelegte steinerne Röhren. Auf dem jenseitigen Ufer des Teiches erbaute man ein kleines Häuschen mit einem Behälter, woraus das Wasser in einem bleiernen Rohr bis zum Kloster hingeleitet wurde.
27. Richard Weydert von Diekirch, 1743;
29. Franz Doye von Diekirch, 1749;
31. Franz Doye von Diekirch, 1755;
33. Pius Hendel von Luxemburg, 1760; in diesem Jahre wurde die zerfallene Orgel renoviert.
46. Franz Lukas Mausen aus Reipeldingen, 1796; er war der letzte Guardian und hatte die traurige der Auflösung des Konventes und der Beschlagnahmung des Klosters durch die französische Republik beizuwohnen. Er starb am 22. Nov. 1791 an einem Schlagfluss.
b) Aufhebung des Klosters.
Durch das Gesetz vom 1. September 1796 hob die Französische Republik alle geistlichen Orden, welche sich nicht mit Unterricht, Armen- und Krankenpflege beschäftigten, in den neu eroberten Ländern auf. Alles bewegliche und unbewegliche Gut der Klöster wurde als Staatseigentum erklärt. Bereits am 4. Oktober erschien der Regierungskommissar J. N. Mohy, Domänenempfänger In Diekirch, in den Mauern des Klosters, um die Liste der dort wohnenden Klosterleute Festzustellen. Am g. November musste der Pater Guardian die Beauftragten der Republik zur Aufnahme des Inventars von Zelle zu Zelle und von Raum zu Raum in Kirche, Keller und Speicher begleiten, um jedes Stück Möbel vorzuzeigen. Das Inventar ist unterzeichnet von M. Biver, Commissar des Exekutiv-Ausschusses. I. N, Mohy, Zeuge und Pater Lucas Mausen, Guardian. Damit nichts verschleppt werden konnte, bestellte man den Domänenempfänger J. N. Mohy als Siegelwächter des Nationalgutes und verpflichtete ihn, im Kloster selbst zu wohnen.
Am 11. Dezember wurden die Möbel, kirchlichen Gewänder und Geräte in Gegenwart der Zeugen J. N. Mohy und Bernard Bastendorf von Dominik Andre, Goldschmied in Diekirch, abgeschätzt.
Die Patres mussten bald nachher das Kloster verlassen. Zur Entschädigung für ihr beschlagnahmtes Eigentum wiesen die Republikaner den auf die Strasse gesetzten Ordensleuten Jahrespensionen an, welche nominell ziemlich bedeutend waren. So sollte jeder Profeß-Mönch jährlich 15000 Livres, jeder Laienbruder 5000 Livres in Assignaten als Pension erhalten. Beachtet man aber den niedrigen Wert der Assignate, so betrugen die Pensionen nur die lächerlich geringe Summe von 3 resp. 1 Louis d'or jährlich. Wenn die Interessenten es wünschten, zahlte die Republik ihnen statt der jährlichen Pension eine einmalige Entschädigungssumme aus. Von den 19 Franziskanern des Diekircher Klosters nahmen 16 die Pension an, 2 verweigerten sie und einer erhielt Entschädigung.
Folgende Liste gibt nähere Aufschlüss
Bevor die Klosterbrüder Peter Camon und Joh. Faber ihre liebgewonnene Heimstätte für immer verliessen, beauftragten sie am 9.
Thermidor des Jahres V (21. Juli 1791) durch notariellen Akt den Domänenempfänger J. N. Mohy, die Bons, welche die Republik ihnen in Ersetzung der jährlichen Pension zuerkannt und bei dem Kommissar M. Biver hinterlegt hatte, zu erheben und dieselben zum Ankauf der Nationalgüter (Franziskanerkloster) zu gebrauchen. Sie gaben ihm ebenfalls die Vollmacht, über die angekauften Güter nach Belieben zu verfügen, sie tu verkaufen, den Verkaufspreis zu erheben und Quittung auszustellen. (Amtsstube: N. Dondelinger, Notar). Am 8. Vendérniaire VI. (29. September 1797), schliesst sich Ignaz Orth in seinem eigenen und im Namen seiner Mitbrüder Franz Juttel und Gabriel Michaelis, welche ihn dazu beauftragt haben, obengenannten Ex-Rekollekten an. Das Schriftstück ist unterzeichnet von Ygnatius Orth, den Zeugen Theodor Walsdorf, T. Lete und dem Notar M. Arendt.
Bei der öffentlichen Versteigerung zu Luxemburg erwarb J. N.
Mohy als Bevollmächtigter des Peter Camon das Diekircher Klostergebäude mit allen Dependenzien zum Preise von 1300 Livres, welche Summe er in Assignaten entrichtete. Obschon Peter Camon im Ansteigerungsakt allein als Käufer genannt wurde, so war dennoch, wie die Vollmachten und spätere Aktenstücke es beweisen, Johann Faber sein Mitgenosse.
Die Aussichten auf bessere Zeiten werden wohl nicht sehr ermutigend gewesen sein, denn bereits am 15. Vendemiaire des Jahres VI. (Oktober 1791) traten Peter Camon und Johann Faber ihr Eigentumsrecht unter gewissen Bedingungen an J. N. Mohy ab. Diese Bedingungen werden angegeben wie folgt: 1. Johann Faber und Peter Camon erhalten jeder eine jährliche Rente von 10 Louis d' or, 2. das Kloster soll in dem nämlichen guten Zustande erhalten werden, 3. das Klostergut kann nicht verkauft werden bis nach dem Tod der zwei genannten ExRekollekten, 4. Falls der Orden wieder hergestellt wird, soll das Kloster unentgeltlich zurückerstattet werden. Diese Bedingungen waren auch für Erben verbindlich gemacht.
Am 17. Ventose XI. (März 1804) verkaufte J. N. Mohy seinem Schwiegersohne Anton Laeis, Direktor der Glasfabrik zu Holsthum bei Bitburg, das Klostergut mit Dependenzien für die Summe von 20861,62 Franken, die ersterer der Domänenverwaltung schuldete und die als Hypothek auf dem Klostergute ruhte.
J. N. Mohy hatte auch alle Möbel und Gerätschaften des Klosters erworben; denn der Zeitgenosse D. C. München, Pfarrer und Bürgermeister in Diekirch, berichtet wie folgt: «Das ganze, als Nationalgut verkaufte Kloster, kostete den Ankäufer noch nicht 40 Karolinen (1 Karoline = 23,18 Goldfr.). Ehe noch ein halbes Jahr vergangen war, hatte Mohy durch den Verkauf der Turmuhr, einer Glocke, des Braugeschirres und einiger andern Mobilien über 91 Karolinen eingezogen. Er zieht noch jetzt jährlich tausend Franken Hauszins ein, wohnt dabei selbst um-sonst, und geniesst mit Ausschliessung der übrigen Heusbewohner, einen beträchtlichen Teil des Gartens .
Am 16. Brum. IX. gelang es J. N. Mohy, einen Teil des Klosters an den Staat zu vermieten, welcher das Bezirksgericht dort einrichtete .
In der früheren Bibliothek wurden die öffentlichen Sitzungen, in dem Lesezimmer die Beratungen abgehalten; die andern anliegenden Zimmer bestimmte man zu Schreibstuben für die Gerichtsschreiber und die Staatsanwaltschaft. Der Mietpreis war auf 300 Franken festgesetzt.
J. N. Mohy und Anton Laeis scheinen ihren Verpflichtungen gegenüber den Ex-Rekollekten nicht gewissenhaft nachgekommen zu sein, denn am 19. Juli 1811 gaben letztere ihrem Bevollmächtigten .... den Auftrag, einen Prozess gegen J. N. Mohy anzustrengen; behufs Annullierung des Kaufaktes vom 15. Vendemiaire des Jahres VI. weil Mohy die Bedingungen des Kaufaktes nicht eingehalten, Möbel aus der Kirche verkauft und seit 15 Jahren keine Rente mehr ausbezahlt habe. Am nämlichen Tage setzten sie durch notariellen Akt ihr Testament auf und bezeichneten die Kirchenfabrik als Erbin ihrer Ansprüche auf die Nationalgüter (Kloster). Zwei Jahre später, am 8. Januar 1813, bot Anton Laeis das Kloster samt den darin befindlichen Möbeln der Diekircher Kirchenfabrik an für eine Summe, welche durch Vertrauensmänner bestimmt werden sollte. Da die Kirchenfabrik aber zur Abschliessung des Handels keine Neigung zeigte, so veräusserte Laeis gelegentlich die einzelnen Gegenstände und Möbel. Auf diese Art kamen der Hochaltar und die Kanzel nach Medernach, die Nebenaltäre nach Merscheid (Vianden) und Arlon (Kapuzinerklrche), die Beichtstühle nach Eppeldorf und die Orgel nach Mersch. (Die Chorstühle und das doppelflügelige Portal befinden sich ebenfalls in Medernach). Am 23. August 1813 bot Anton Laies das Gut öffentlich zum Verkauf aus. Es erschien aber kein Liebhaber. Als am darauffolgenden 23. September die definitive Versteigerung stattfinden sollte, wurde dieselbe auf Ansuchen des Versteiglassers in letzter Stunde zurückgezogen.
Wahrscheinlich halte sich Anton Laies in letzter Stunde mit den Ex-Rekollekten Johann Faber, Pfarrer in Bech und Peter Camon in Gentingen verständigt. Direktor Stehres schreibt nämlich in seiner Programmarbeit: «Anton Laeis, Substitut am Tribunal zu Diekirch, kaufte den zwei Patres Camon und Faber ihre Lebensrente mit einem Kapital von 4800 Franken ab und setzte sich so in den vollen Besitz des Klostergutes .»
Etwa zehn Jahre später bot Laeis das ganze Klostergut der Gemeinde Diekirch zum Verkauf an.
An der Spitze der Verwaltung stand damals ein weitschauender Bürgermeister, der die Wichtigkeit des Geländes und der Gebäulichkeiten für die Stadt wohl erkannte. Er wusste den Gemeinderat für den Handel zu gewinnen und die Stadt kam für die geringe Summe von 11 030 niederländischen Gulden in den Besitz des Klostergutes.